Psychologie anti selbstverletzungs vertrag

Als nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten gilt die vorsätzliche und bewusste, repetitive Schädigung des eigenen Körpers. Selbstverletzendes Verhalten tritt nicht nur im Rahmen einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung auf, sondern kann Ausdruck einer Vielzahl unterschiedlicher psychischer Erkrankungen bzw. Ebenso unterschiedlich sind auch die Funktionen, die das selbstverletzende Verhalten erfüllt bspw.

In der diagnostischen Abklärung ist neben einer gezielten und ausführlichen Exploration die Abklärung und Abgrenzung von Suizidalität entscheidend. Die Behandlung richtet sich i. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die epidemiologischen Daten auf Deutschland. Dazu zählen bspw.

Nicht-suizidale Selbstverletzung (NSSV)

Nach Nock entsteht selbstverletzendes Verhalten analog einem Vulnerabilitäts-Stress-Coping-Modell. Patient:innen, die sich selbst verletzen, befinden sich i. Wichtig ist hier ein empathisches , beruhigendes und nicht-wertendes Auftreten. Selbstverletzendes Verhalten muss stets durch eine gezielte Exploration von einem Suizidversuch abgegrenzt werden! Neben einer gezielten Anamnese können auch standardisierte Fragebögen zur Erfassung von selbstverletzendem Verhalten verwendet werden.

Im DSM-5 existiert ein Vorschlag für eine eigenständige Diagnose des nicht-suizidalen selbstverletzenden Verhaltens anders als im ICD AMBOSS erhebt für die hier aufgeführten Differenzialdiagnosen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Aspekte zum Umgang mit selbstverletzendem Verhalten sind sowohl bei einer Behandlung im stationären als auch im ambulanten Setting zu beachten.

Folgende psychotherapeutische Interventionen gelten bei der Behandlung von selbstverletzendem Verhalten als wirksam. Selbstverletzendes Verhalten als Folge einer Borderline-Persönlichkeitsstörung ist i.

Suizidpakt – Wikipedia

Es gibt keine spezifische medikamentöse Therapie zur Behandlung von NSSV. Diese richtet sich primär nach der zugrunde liegenden psychischen Erkrankung. Disclaimer aufrufen. Nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten. Abstract Als nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten gilt die vorsätzliche und bewusste, repetitive Schädigung des eigenen Körpers. Direkte und bewusste, repetitive Schädigung des eigenen Körpers [1] Sozial nicht akzeptierte Methode der Selbstverletzung [2] Keine Suizidabsicht [2].

Alter : Beginn typischerweise im Risikofaktoren für NSSV [1] [3] [4] Alter und Geschlecht Weibliches Geschlecht Jugendalter Psychische Erkrankungen Persönlichkeitsstörungen , insb.