Begriff psychologe geschützt
Wir freuen uns, dass Sie Teil unseres Berufsverbands sind und stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. BDP-Fachreferent Dipl. Fredi Lang schrieb daraufhin folgenden Brief an die Redaktion:.
Verhaltenstherapie: Unterscheidung der Berufsbezeichnung
Dies halten wir für unzutreffend. Selbst der Gesetzgeber verwendet gelegentlich den Begriff "Psychologe", wenn er Diplom-Psychologen meint, z. Ihre Information dient zudem kaum der Aufklärung der Verbraucher. Wir vermuten zwar, dass Sie diese Information mit der Zielsetzung verfolgen, bei "Psychologen" ohne Diplom vorsichtig zu sein. Wir sehen darin aber eine - wohl versehentliche - Verschlechterung.
Uns ist bewusst, dass es unterhalb der Qualifikation des Diplom-Psychologen sowohl auf Anbieter-, als auch auf Nachfragerseite Interesse an psychologischen Dienstleistungen gibt. Es ist aber unser gemeinsames Anliegen, dass den Verbrauchern bewusst ist, in wessen Hände sie sich begeben - sind psychologische Dienstleistungen doch meist Eingriffe in Seele und Persönlichkeit sowie Lebensläufe und Berufskarrieren und können erhebliche Schäden hervorrufen.
Es sei in Bezug auf den Psychologen-Titel angemerkt, dass es im Zuge europarechtlicher Entwicklung eine gestufte psychologische Ausbildung und damit auch mehrere Psychologen-Titel geben wird.
Psychologie: Berufe und Perspektiven – academics
Schon diese Entwicklung strapaziert das Verständnis des Verbrauchers. Ein unregulierter Psychologentitel parallel zu diesem regulierten Titelsystem würde für die Verbraucher den Psychomarkt in Hinblick auf die Qualifikation undurchschaubar machen. Das Studium der Psychologie an einer Hochschule vermittelt fundierte Kenntnisse der Psychologie in Hinblick auf Diagnostik, Therapie und Beratung bei seelischen Problemen und Erkrankungen.
Das Studium wird mit dem Diplom abgeschlossen.
Berufsbezeichnungen in der Psychologie
Sonstige Ausbildungen zum "Psychologen" existieren nicht, obwohl gelegentlich private Ausbildungseinrichtungen versuchen, mit irreführenden Fantasie-Titeln bei nicht vergleichbarer Ausbildung eine Anlehnung an den Hochschulabschluss zu suggerieren. Der Titel "Psychologe" kann wettbewerbsrechtlich unserer Auffassung nach und insbesondere aus Gründen des Verbraucherschutzes nur von Diplom-Psychologen verwendet werden.
Dies lässt sich auch nicht mit zusammengefügten Wortgebilden umgehen. Solche Titel sind allenfalls Diplom-Psychologen vorbehalten. Neben dem Aspekt, dass der Verbraucher falsch informiert wird und die Berufsbezeichnung Psychologe als undurchschaubar dargestellt und damit beschädigt wird, ist auch zu erwarten, dass rechtlich unbedarfte Dienstleister diesen vermeintlichen Freiraum der Verwendung der Bezeichnung Psychologe nutzen, damit Verbraucher irreführen und den BDP zur häufigeren Ergreifung von rechtlichen Schritten wie Abmahnungen etc.
Wir möchten Sie daher auffordern, die angesprochene Fehlinformation in der nächsten Ausgabe ihrer Zeitschrift richtig zu stellen. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Als Ergebnis eines daraufhin zusätzlich mit der zuständigen Redakteurin geführten Telefonats wird die Redaktion folgende Berichtigung als Leserbrief des BDP in der April-Ausgabe veröffentlichen:.
Das ist falsch. Nach einem BGH-Urteil von darf sich nur Psychologe nennen, wer ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat.